Unsere Arbeitsgerichtsbarkeit

Ein Berufskraftfahrer hat mit seinem LKW unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall mit einem Verletzten und größerem Sachschaden verursacht. Im Betrieb herrschte – verständlicherweise – absolutes Alkoholverbot. Der Arbeitgeber kündigte dem Kraftfahrer ordentlich verhaltensbedingt, also nicht einmal fristlos. Im Arbeitsgerichtsprozess entschied das Berufungsgericht, das LAG Berlin-Brandenburg, gegen den Arbeitgeber. Wohl hat der Berufskraftfahrer seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen in erheblichem Maße verletzt, wenn er das Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führt. Allerdings sei zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, dass er alkoholabhängig sei und zu einer Alkoholtherapie bereit war. In diesem Fall ist vom Arbeitgeber zu erwarten, dass er das Fehlverhalten nur abmahnt und das Arbeitsverhältnis fortsetzt. Zu dieser Rechtsauffassung fällt mir nichts mehr ein!

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