Unsere Justiz

Der pädophile ehemalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy denkt nicht daran, aus seiner Partei, der SPD auszutreten, obwohl ihm dies nahegelegt worden ist. Die Berliner Parteispitze sieht dies anders. Sie verlangt seinen Ausschluss, weil Edathy durch den Besitz von kinderpornografischem Bild- und Videomaterial gegen das Selbstverständnis der Parteimitgliedschaft verstoßen habe. Auch die Justiz sieht die Verfehlungen des pädophilen Politikers sehr lässig. Wegen dessen geringer Schuld wurde das Gerichtsverfahren gegen eine Zahlung an den Kinderschutzbund – nicht Strafe – von 5000 Euro eingestellt. Edathy gilt damit als nicht vorbestraft.
Vergleichen Sie dazu folgendes Urteil: Der Fußballer Marco Reuss wurde wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Geldstrafe von 500.000 Euro verurteilt, obwohl er niemanden verletzt oder sonst geschadet hat.
Urteilen Sie selbst: 500.000 Euro Strafe für Reuss gegenüber
5000 Geldauflage für den abartigen, pädophilen, Kinderporno-konsumierenden Edathy.
Ich sehe hier keine Gerechtigkeit.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert