Wer versagt? Gesetzgebung? Justiz?

Ein 26-Jähriger, geboren in den arabischen Emirate, sticht in einem Supermarkt wahllos mit einem Messer auf unbeteiligte Passanten ein. Ein Mann stirbt, vier weitere Personen werden durch Messerstiche verletzt. Der Täter ist den Behörden als Islamist bekannt. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er ist ausreisepflichtig.                                                            Frage: Warum wird so eine Person nach wie vor in Deutschland geduldet? Warum wird er nicht nach Ablehnung seines Asylantrags sofort ausgewiesen und muss Deutschland verlassen?                                                                                                                                      Warum haben wir nicht die richtigen Gesetze und Gerichte, die diese auch umsetzen?

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2 Antworten zu Wer versagt? Gesetzgebung? Justiz?

  1. Max Lipp sagt:

    Unser Innenminister Thomas de Maiziére sagt zu dem Thema:

    Die eigentlichen Motive können dann auch in der Persönlichkeit des Täters liegen. Es sei nun Aufgabe der Hamburger Behörden, diese zu ermitteln. „Es ist wichtig, die Hintergründe der Tat so schnell wie möglich zu analysieren, um aufzuklären, wie es zu der Tat kommen konnte.“

    Dazu meint Max:
    Ist dies wirklich wichtig? Die Tatsache ist doch klar:
    Das Delikt heißt Mord (mindestens Totschlag) in einem Fall und gefährliche Körperverletzung – vielleicht auch versuchter Mord oder Totschlag in mehreren Fällen.
    Somit dürfte die Tat problemlos abzuurteilen sein.

    • Max Lipp sagt:

      Unser Innenminister Thomas de Maiziére sagt zu dem Thema:

      Die eigentlichen Motive können dann auch in der Persönlichkeit des Täters liegen. Es sei nun Aufgabe der Hamburger Behörden, diese zu ermitteln. „Es ist wichtig, die Hintergründe der Tat so schnell wie möglich zu analysieren, um aufzuklären, wie es zu der Tat kommen konnte.“

      Dazu meint Max:
      Ist dies wirklich wichtig? Die Tatsache ist doch klar:
      Das Delikt heißt Mord (mindestens Totschlag) in einem Fall und gefährliche Körperverletzung – vielleicht auch versuchter Mord oder Totschlag in mehreren Fällen.
      Somit dürfte die Tat problemlos abzuurteilen sein.

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