Tödlicher Autounfall

Das Weilheimer Tagblatt vom 13. 3. titelt: „Nach tödlichem Unfall: Hohe Strafe für Raser“.
Diese Formulierung verstehe ich nicht. Die Strafe ist nicht hoch. Sie ist viel zu niedrig.
Gutachter haben Folgendes festgestellt. Der auf 450 PS getunte Porsche war in vielen
Bereichen so weit umgebaut, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Beispielsweise hat Porsche die verwendeten Reifen für diesen Wagen nicht freigegeben.
Das heißt, dieses Fahrzeug hätte auf einer öffentlichen Straße nicht bewegt werden dürfen.
Mit dieser Rennmaschine war der Unfallverursacher mit einer Geschwindigkeit
von mindestens 255 km/h unterwegs und dies bei der Gabelung von zwei Autobahnen.
Das traurige Ergebnis kennen wir. Der ins Schleudern geratene Verrückte rammte von
hinten den Wagen einer Weilheimerin, die dadurch getötet wurde.
Die vom Gericht verhängte Strafe – 27 000 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot – ist ein Witz.
Wer sich dieses Auto und dessen aufwändigen Umbau leisten kann, wird über die geringe
Geldstrafe nur lächeln. Ich hoffe auch, dass ich nicht in der Nähe bin, wenn der Raser
nach diesem viel zu kurzem Fahrverbot wieder unterwegs ist.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert