Strafunmündige Kinder

Im Juli 2019 zerrten drei 14-jährige und zwei 12-jährige Jungen in Mühlheim an der Ruhr eine Frau ins Gebüsch und vergewaltigten sie. Gegen die drei Älteren wurde Anklage erhoben, die beiden Jüngeren konnten nicht belangt werden, denn Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Der rheinland-pfälzische Justizminister
Herbert Mertin (FDP) stellt nun zur Diskussion, bei besonders schweren Gewalt- und Sexualdelikten – und nur dann – auch 12- und 13-jährige Täter zur Verantwortung ziehen zu können. Ich wäre dafür.
Denn es kann doch nicht sein, dass so brutale Verbrechen ungeahndet bleiben müssen.

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