Schon wieder eine Europäische Skandalentscheidung

Ein Arbeitnehmer war jahrelang krank und konnte deshalb seinen Erholungsurlaub jahrelang nicht nehmen. Ein Urlaubsanspruch von 140 Tagen sammelte sich an. Im November 2010 starb der Mann. Seine Witwe verlangte als Teil ihres Erbes für den nicht genommenen Urlaub einen finanziellen Ausgleich.
Bisher galt, wer stirbt braucht keine Erholung mehr, somit verfällt auch der Urlaubsanspruch. So urteilte auch das Deutsche Bundesarbeitsgericht als höchste deutsche Instanz. Ein Urlaub ist schließlich nicht vererbbar.
Anders der Europäische Gerichtshof: Ein Arbeitnehmer verliere durch seinen Tod nicht seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Deshalb stehe seiner Witwe eine Entschädigung für den Urlaub zu, den der Verstorbene nicht mehr nehmen konnte.
Über dieses Urteil rege ich mich in vielerlei Hinsicht auf. Erstens, wie kann ein Urlaubsrückstand von 140 Tagen überhaupt entstehen. Ich war der Meinung, ein Urlaub muss im Kalenderjahr genommen werden, im Fall der Unmöglichkeit die nächsten drei Monate. Zweitens, ich war der Meinung, der Urlaub soll der Erholung von der geleisteten Arbeit dienen. In diesem Fall scheint mir dieser Zweck nicht mehr gegeben.
Und drittens vor allem, muss es wirklich sein, dass Europa – in diesem Fall der Europäische Gerichtshof – sich in das Arbeitsrecht von Deutschland derart einmischt.
Die Aversion gegen Europa kommt nicht von ungefähr. Die AfD, die Alternative für Deutschland, lässt grüßen.

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1 Antwort zu Schon wieder eine Europäische Skandalentscheidung

  1. Reiner sagt:

    Lieber Max du hast Recht.

    Es kann und darf nicht sein, daß solche hirnrissigen Entscheidungen von uns bodenständigen Bayern akteptiert werden.
    Vielleicht erleben wir es noch, daß die EU merkt, daß sie sich mit solchen Urteilen und Entscheidungen mehr als schadet. Der Europäische Grundgedanke wird hier mehr als verarscht.

    Gruß Reiner

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