Rechtsverschleierung

Eine 16 Jahre alte Schülerin im Landkreis Osnabrück erscheint seit geraumer Zeit vollverschleiert zum Unterricht, obwohl sie damit gegen das niedersächsische Schulgesetz verstößt. Trotz mehrerer Überredungsversuche seitens des Lehrerkollegiums, den Niqab abzulegen, weigert sich das Mädchen, zumindest während des Schulbesuchs auf das Tragen dieser Tracht zu verzichten. Unlängst hatte sich der Kulturausschuss des niedersächsischen Landtags dieser Sache angenommen und jetzt entschieden: Die Schülerin, eine sunnitische Muslima, darf auch weiterhin in Vollverschleierung am Unterricht teilnehmen.

Die abenteuerliche Begründung: Der Schulfrieden sei durch die Niqab-Trägerin nicht gefährdet, außerdem solle der Zehntklässlerin der Schulabschluss ermöglicht werden. Sanktionen gegen das vollverschleierte Mädchen, etwa in Form von Unterrichtsausschluss oder Schulverweis, seien „Maßnahmen, die den Integrationsprozess nicht unterstützen und daher für diesen Fall nicht als zielführend erachtet werden“, heißt es in einer Stellungnahme des Kulturausschusses des niedersächsischen Landtags.

Dies ist das Groteske, die Vollverschleierung mit dem Hinweis auf den Integrationsprozess zu rechtfertigen.
Denn schließlich sind Niqab und Burka augenfällige Symbole einer totalen Integrationsverweigerung.

In meinen Augen hat die rotgrüne Regierung in Niedersachsen eine eklatante und auch gefährliche Fehlentscheidung getroffen.

Die AfD lässt grüßen!

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