Mord im Krankenhaus – journalistische Ausdrucksweise

Im Weilheimer Krankenhaus wird eine Ärztin von einem 65-jährigen ehemaligen Patienten ohne jede Vorwarnung mit vielen Messerstichen erstochen. Trotz sofortiger Notoperation können die Kollegen ihr Leben nicht mehr retten. Die beliebte Arztin, Mutter zweier Kinder, stirbt.
In der Presse ist zu lesen, dass der Messerstecher die Frau „getötet haben soll“. Er ist auch kein Mörder, sondern ein „Tatverdächtiger“, er wird auch nicht wegen Mordes angeklagt, sondern wegen „Verdachts auf Mord“.
Tatsache ist, dass der Vorfall beobachtet wurde, dass ein mutiger Zeuge den „mutmaßlichen“ Täter überwältigte, und dass dieser selbst die „Tathandlung eingeräumt“ hat. Offensichtlich muss das Gericht erst festellen, dass ein Mörder ein Mörder ist, dass ein Mord ein Mord und kein verdächtigter Mord ist, dass trotz einwandfreiem Tathergang ein Mensch einen anderen getötet hat und nicht getötet haben soll.
Mich jedoch stört diese verschrobene Formulierung.

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