Kinder müssen auch für Rabeneltern Unterhalt zahlen

Ein Vater hat vor Jahrzehnten von sich aus den Kontakt zu seinem Sohn abgebrochen. Die Annäherungsversuche des Sohns blockte der Vater ab und enterbte diesen sogar. Nun, nachdem der Vater nach einigen Jahren Heimaufenthalt verstorben ist, verlangt die Stadt Bremen vom Sohn den Ersatz von 9.000 Euro Heimkosten. Mit Recht entschied das höchste Deutsche Gericht. Denn, so argumentiert der BGH, der Vater hätte sich „keiner schweren Verfehlung“ schuldig gemacht, weil er sich um den Sohn, als dieser noch ein Kind war, wohl gekümmert habe. Und deshalb sei der Sohn unterhaltsverpflichtet. Wohlgemerkt, der Vater hat allein die familiäre Entfremdung und die menschliche Tragödie verursacht.
Meine Meinung dazu: Wenn die BGH-Richter meinten, so entscheiden zu müssen (die Richter der Vorinstanz das OLG Oldenburg entschieden übrigens genau gegenteilig), dann sollte der Begriff „schwere Verfehlung“ neu definiert oder die Gesetzeslage überarbeitet werden. Dieses Urteil jedoch verursacht bei mir und sicher bei vielen nur Kopfschütteln.

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1 Antwort zu Kinder müssen auch für Rabeneltern Unterhalt zahlen

  1. Brockstieger Centa sagt:

    Lieber Max (ich darf Sie in diesem Fall doch so ansprechen?),
    Ihre Beiträge tun immer wieder gut. Es ist gut zu wissen, dass es auch ohne Mitarbeiterin mit gleicher Gesinnung weiter geht.
    Danke!

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