Hausrecht

Die Vorsitzende der AfD Frauke Petry möchte Ihren Neujahrsempfang in den Räumen des Augsburger Rathauses abhalten. Der Augsburger Oberbürgermeister Kurt Gribl untersagt dies. Dagegen klagt Petry und bekommt vom Augsburger Verwaltungsgericht Recht.
Das ist für mich wieder einmal eine unverständliche Gerichtsentscheidung. Ein Hausherr – in diesem Fall der Oberbürgermeister – müsste doch von seinem Hausrecht Gebrauch machen und unbeliebten Personen den Zutritt verwehren können.

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