Gnädige Justiz

Drei Betrüger – die Veranstalter einer Kaffeefahrt – wurden vom Amtsgericht München zu Haftstrafen verurteilt wegen strafbarer Werbung, Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz, gewerbsmäßiger Betrug. Sie haben einem älteren Ehepaar wertlose und völlig überteuerte „Mineralsteinmatten“ verkauft.
Das Landgericht München I kippte diese Urteile und wandelte alle um in Bewährungsstrafen. Bemerkenswert ist, dass diese Betrüger 11 bis 15 Vorstrafen, auch einschlägige, vorzuweisen hatten. Der Richter hielt ihnen jedoch zugute, dass die Betrüger Geständnisse abgelegt hätten und teilweise Schadenswiedergutmachung geleistet.
Ich frage mich, wie viel Verurteilungen auf Haftstrafen auf Bewährung braucht es, bis endlich einmal solche Betrüger tatsächlich ins Gefängnis müssen.

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