Georg Fahrenschon

Der frühere Bayerische Finanzminister und (noch) Präsident des Deutschen Sparkassen und Giroverbandes hat seine Umsatz-und Einkommensteuer für 2012 bis 2014 erst im Jahre 2016 – also um drei Jahre zu spät erklärt. Wegen ausstehender Steuern im 6-stelligen Bereich erhielt er deshalb einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung. An Peinlichkeit ist dieser Tatbestand nicht mehr zu überbieten.
Fahrenschon tut nun so als wäre alles in Ordnung, weil er seine Steuerschuld zwischenzeitlich beglichen hab. Er will für eine weitere Amtszeit als Sparkassenpräsident kandidieren. Diese Selbstherrlichkeit ist schlichtweg unverschämt und auch unwürdig für sein jetziges Amt und für sein früheres Amt als oberster Bayerischer Steuereintreiber. Fahrenschon behauptet, nicht absichtlich Steuern hinterzogen zu haben. Aus Nachlässigkeit und wegen starker Belastung auch durch mehrere (fürstlich dotierte) Aufsichtsratsmandate, hätte er die rechtzeitige Abgabe seiner Steuererklärungen übersehen.
Einem Mann mit diesem Lebenslauf und in dieser Funktion darf so etwas nicht passieren!
Wenn er selbst schon nicht einsieht, dass eine Wiederwahl für eine weitere Amtsperiode unmöglich ist, so hoffe ich, dass die Entscheider im Sparkassenbereich dies richtig beurteilen.

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