Bundesverwaltungsgericht entscheidet vernünftig

Bei Waldbrand-Gefahrenstufe 3 und zunehmenden Wind entfachte der Vorsitzende der „Schutzgemeinde Ammersee“ unter ihrem Vorsitzenden, Reinhard Grießmeyer ein Räumfeuer am Aidenrieder Ammerseeufer. Wegen dieser leichtsinnigen Vorgehensweise geriet das Feuer außer Kontrolle. Trotz eines Großaufgebots von 230 Feuerwehrleuten mit großem Geräteeinsatz gelang es nicht, dem Feuer Herr zu werden. Dies gelang erst durch den Einsatz von drei Löschhubschraubern. Die Gemeinde forderte nun selbstverständlich von der Schutzgemeinschaft Schadenersatz für ihre Aufwendungen. Dies sah Herr Grießmeyer nicht ein und ging gegen diese Forderung gerichtlich vor. Er besaß auch noch die Dreistigkeit, zu behaupten, die Feuerwehren hätten zu wenig unternommen, um den Brand erst gar nicht ausufern zu lassen. Vier Jahre lang wurden drei Gerichtsinstanzen bemüht, bis das höchste deutsche Gericht, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die Rechtmäßigkeit der Forderung der Gemeinde Pähl bestätigte. Pähls Bürgermeister, Werner Grünbauer hat völlig recht mit seiner Bemerkung, „jede andere Entscheidung wäre ein Skandal für den Steuerzahler gewesen.“ Mein Wunsch wäre, dass der leichtsinnige und uneinsichtige Leiter der Schutzgemeinschaft persönlich den Schaden begleichen sollte.

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