Bund für Geisteskrankheit

Der „Bund für Geistesfreiheit“ hat nach zehnjährigem Kampf einen Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht errungen: Das Abhalten einer „Heidenspaß-Partie“ am Karfreitag musste vom Kreisverwaltungsreferat genehmigt werden. Wohl verlangt das Bayerische Feiertagsgesetz an den Stillen Feiertagen ein generelles Unterhaltungsverbot. Nun hat das Bundesverfassungsgericht jedoch entschieden, dass es hier Ausnahmen geben kann.
Man muss nicht übertrieben fromm sein, um diese Entscheidung zu bedauern und falsch zu finden.
Nachdem es dem „Bund für Geistesfreiheit“ so wichtig war, hier 10 Jahre lang durch alle Instanzen zu kämpfen, handelt es sich hier in meinen Augen eher um einen „Bund für Geisteskrankheit:

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