Asylbewerberleistungsgesetz

Ein Kreisrat aus dem Landkreis Kelheim möchte sein gut ausgestattetes Gästezimmer (Dusche, WC, Kochnische, Fernseher) einem Asylbewerber kostenlos zur Verfügung stellen. Dieser sollte dafür etwas im Hause mithelfen, wie beispielsweise Rasenmähen Im Gegenzug würde der Hausherr dem Gast helfen, Deutsch zu lernen und ihm bei der Integration helfen.

Dieses großzügige und faire Angebot kann aber nicht angenommen werden, denn es verstößt gegen das Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses besagt nämlich, dass von Asylbewerbern für die Unterbringung keine Gegenleistung gefordert werden darf. Den Sinn dieses Gesetzes verstehe wer will – ich verstehe ihn nicht. Unsere Politiker erfinden viele unnütze Gesetze, es wäre angebracht, dass sie ein unnützes Gesetz ändern oder abschaffen.

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